Update zu COVID-19
Stand 17.02.2021, VM
1. Stand COVID-19-Impfung
Die Zweitimpfung bei den Mitarbeitenden, die im Januar die Erstimpfung erhalten haben, konnte letzte Woche durchgeführt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Reaktionen auf die Impfung teilweise stärker waren als nach der ersten Impfung, was so auch laut Swissmedic zu erwarten ist. Die Nebenwirkungen waren aber alle im erwarteten Rahmen: lokale Schmerzen, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Fieber und Durchfall, jeweils beschränkt auf 1-2 Tage.
Leider ist immer noch unklar, wann wir eine zweite Impfrunde durchführen können. Sobald wir von der Gesundheitsdirektion verbindliche Angaben zum Termin erhalten, werden wir wieder informieren. Mitarbeitende, die sich für die Impfung gemeldet haben, werden persönlich kontaktiert, sobald für sie eine Impfung zur Verfügung steht.
- Was, wenn ein Patient kurz nach der ersten Dosis an COVID erkrankt?
Da die Immunität erst eine Woche nach der zweiten Dosis ihren Höhepunkt erreicht, kommt dies häufig vor. Die Empfehlung lautet, 3 Monate zu warten, bevor die zweite Dosis gegeben wird (wie nach einer Infektion vor der ersten Dosis).
- Können wir immunsupprimierten Patienten mit einer Autoimmunerkrankung die Impfung wirklich empfehlen?
Ja. Weder in klinischen Studien noch seit dem Beginn der Impfung Mitte Dezember in den USA gab es bisher Warnmeldungen. Impfungen sollten vorzugsweise während einer stabilen Phase der Erkrankung durchgeführt werden.
- Wenn die 2. Dosis des Pfizer-Impfstoffs wegen Impfstoffmangel nach 4 Wochen nicht gegeben werden kann, wirkt sich dies dann nicht negativ auf den Schutz aus?
Nein. In Studien wurden Intervalle bis zu 6 Wochen berücksichtigt. Ein längerer Abstand hätte lediglich eine Verzögerung des maximalen Schutzes zur Folge - wechseln Sie NICHT auf eine andere Impfung! Allerdings besteht der Verdacht, dass Mutationen entstehen können, wenn der Impfschutz nicht komplett ist. Daher ist die Bemühung gross, dass alle die zweite Impfdosis innerhalb der 6 Wochen erhalten.
- Wie gut wirkt die Impfung bei mutierten Viren?
Der Pfizerimpfstoff scheint auch gegen die britische Mutation zu wirken. Bei der südafrikanischen und der brasilianischen Mutanten sind die Studien noch im Gange.
- Soll auch nach einer durchgemachten COVID- Erkrankung geimpft werden?
Nach einer COVID-Infektion soll drei Monate bis zur Impfung gewartet werden.
2. Sars-CoV-2 Varianten
Alle PCR-positiven Befunde werden von Analytica automatisch zur N501Y-Mutation genotypisiert. Diese Mutation kommt bei allen der drei wichtigsten Sars-CoV-2 Varianten vor, jede Linie weist aber noch einige weitere Mutationen auf. Somit wissen wir jeweils, dass es sich um eine Variante von Sars-CoV-2 handelt, aber nicht um welche. Das Resultat zur Mutation folgt mit zeitlichem Abstand zum PCR Resultat. Für die Isolation bedeutet das:
- Patienten, die positiv getestet werden, müssen solange im Einzelzimmer isoliert werden, bis die Angaben zur Mutation vorliegen.
- Wurde eine Mutation nachgewiesen, muss die Isolation im Einzelzimmer weitergeführt werden.
3. FFP2-Masken
- Bitte auf guten Sitz der Maske achten: die Maske muss überall dicht anliegen, ansonsten entstehen sogenannte Leckagen. Bei Leckagen wird die Atemluft nicht mehr gefiltert, sondern der Träger atmet ungefiltert vor allem durch die Leckagen, was den Effekt der Masken hinfällig macht.
- Tragedauer: FFP2-Masken-Pausen sind sinnvoll und sollen nach Möglichkeit auch umgesetzt werden. Masken sollen während Pausen so aufgehängt werden, damit sie möglichst wenig kontaminiert werden.
- Wer Probleme beim Tragen der FFP2-Maske hat, wendet sich bitte an die Spitalhygiene.
4. Vorgehen bei Ausbruchssituationen
Definition Ausbruch
Fall 1: Ab zwei COVID-positiv getesteten Patienten, wobei der Indexpatient erst während des Aufenthaltes Symptome entwickelt hat, nicht isoliert war und eine Korrelation zwischen den beiden Fällen besteht oder zumindest vermutet wird (z.B. im gleichen Zimmer).
Fall 2: Ab zwei COVID-positiv getesteten Mitarbeitenden aus demselben Team, wobei zwischen diesen Personen eine Korrelation besteht (z.B. im gemeinsamen Dienst gearbeitet).
Fall 3: Ab einem COVID- positiv getesteten Patienten, der nicht isoliert war und bei dem eine Mutation nachgewiesen wurde.
Massnahmen
Fall 1:
- Kontaktpatienten müssen in Quarantäne
- Durchführung eines Schnelltests bei allen Patienten auf der Station (positive Resultate werden immer mit einer PCR bestätigt).
- Falls keine weiteren positiven Fälle gefunden werden: keine weiteren Massnahmen.
- Ab einem weiteren positiven Fall: zusätzlich das Personal testen. Testung Patienten und Personal nach 5 und 10 Tagen wiederholen.
- Generell trägt das gesamte Personal für 14 Tage die FFP2-Masken.
Fall 2:
- Durchführung eines Schnelltests beim gesamten Personal auf der Station, inkl. Personal, das nicht zum Team gehört, aber in den letzten 5 Tagen auf der Station gearbeitet hat. (positive Resultate werden immer mit einer PCR bestätigt)
- Werden so weitere positive Fälle entdeckt, werden Schnelltests auch bei den Patienten durchgeführt. Testung Patienten und Personal nach 5 und 10 Tagen wiederholen.
- Generell trägt das gesamte Personal für 14 Tage die FFP2-Masken.
Fall 3:
→ Lead: Chefarzt und Team, Stationsleitung, Pflegedienstleitung, Spitalhygiene
→ Transparente Kommunikation (Krisenstab)
→ Alle Steakholder einbinden (z.B. Hausdienst, Beschaffung)
5. Reminder
Positiv getestete Mitarbeitende oder Mitarbeitende in Quarantäne melden sich bitte immer bei der Spitalhygiene: veronika.mathys@spitalaffoltern.ch oder Tel: 2553
6. Verkürzung der Quarantäne
Seit dem 08.02.2021 ermöglicht das BAG die Verkürzung der Quarantäne von 10 auf 7 Tage. Bedingung ist, dass frühestens am 7. Tag ein Test durchgeführt wird (PCR oder Antigen-Schnelltest) und dieser negativ ausfällt. Die Tests werden nicht vom Kanton bezahlt.
Das Spital Affoltern bietet seinen Mitarbeitenden an, frühestens am 7. Tag einen kostenlosen Antigen-Schnelltest durchzuführen, unabhängig vom Arbeitseinsatz (also auch in der Freizeit oder Ferien.) Die Durchführung erfolgt im COVID-Test-Center (= Teststrasse mit Container). Positive Tests werden in jedem Fall mit einer PCR bestätigt.
Ein Bestätigungsformular für das kantonale Contact Tracing wird den Mitarbeitenden im COVID-TestCenter abgegeben.