Update zu COVID-19
Stand 22.01.2021, VM
1. Stand COVID-19-Impfung
Die erste Impfrunde im Spital hat diese Woche stattgefunden, es wurden insgesamt 65 Mitarbeitende geimpft. Im PZS wurden 81 Bewohnende und 60 Mitarbeitende geimpft. Alle Geimpften wurden vor Ort jeweils 15 Minuten überwacht, es traten keine Komplikationen auf. Leider ist immer noch unklar, wann wir eine zweite Impfrunde durchführen können. Sobald wir von der Gesundheitsdirektion verbindliche Angaben zum Termin erhalten, werden wir intern wieder informieren.
2. Mutiertes Corona-Virus
Es ist bekannt, dass es beim neuen Coronavirus SARS-CoV-2 immer wieder zu Mutationen kommt. Diese sind meist nicht mit nachteiligen Folgen verbunden. Allerdings kann es hier Ausnahmen geben. Die Mutation kann beispielsweise zu einer stärkeren Übertragbarkeit, eingeschränkter Wirksamkeit der Impfung oder einer Überwindung der Artengrenze Mensch / Tier führen. Diese Varianten werden dann als sogenannte variants of concern (VOC) bezeichnet. Ende 2020 sind in Grossbritannien (B.1.1.7) und Südafrika (501.V2) zwei Varianten von SARS-CoV-2 beobachtet worden, deren Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch deutlich erhöht ist. Die Varianten werden nun auch zunehmend in der Schweiz und zahlreichen anderen Ländern nachgewiesen. Viele Fälle haben keinen Bezug zum Ausland mehr, es finden also Übertragungen in der Bevölkerung statt. Auch wurden bereits mehrere Ausbrüche mit den neuen Varianten (v.a. UK-Variante) in verschiedenen Kantonen festgestellt. Hinweise, dass diese neuen Varianten zu schwereren Krankheitsverläufen führen, gibt es bisher nicht. Aufgrund der ohnehin anhaltenden hohen Übertragung und der Belastung des Gesundheitswesens sind diese Varianten allerdings epidemiologisch sehr relevant und eine möglichst frühzeitige Verlangsamung der Ausbreitung dieser Varianten ist äusserst wichtig. Dies wird ausserhalb des Spital mit einem intensiverem Contact Tracing sichergestellt. Für die Situation im Spital ist wichtig, dass in folgenden Situationen eine Sequenzierung der PCR vorgenommen wird (Vermerk im Laborauftrag V.a. N501Y):
- Personen mit Verdacht auf Re-Infektion innerhalb von 3 Monaten (hier soll nach Möglichkeit auch die erste Probe sequenziert werden falls noch verfügbar)
- Personen mit positivem Test nach Impfung
- Ausbruchssituationen, also 2 oder mehr Fälle im gleichen Umfeld (z.B. im selben Haushalt oder im selben Betrieb)
- Personen, die in GB, IRL oder SA >24h waren oder in Kontakt mit jemanden waren, der in einem diesen Länder war.
Die notwenigen Informationen werden über das COVID-Screening bei Eintritt abgefragt. Das Formular im Ines wurde entsprechend angepasst (vgl. Anhang
Update COVID-19 22.01.2021).
3. Masken
Im Hinblick auf die obengenannten Mutationen werden die Massnahmen im COVID-Konzept für die Maskenpflicht angepasst. Auf der nächsten Seite ist die gesamte Weisung zu Masken ersichtlich. Grundsätzliche Neuerungen sind:
- Personal ohne direkten Patientenkontakt trägt jederzeit eine chirurgische Maske
- Personal mit direktem Patientenkontakt <1.5m>15 min (auch kumulativ) trägt eine FFP2 Maske
Weisung zu Masken (Auszug aus dem COVID-19-Konzept):
Es gilt Maskenpflicht für Alle! Ausnahmen müssen medizinisch begründet sein.
Tragedauer:
-
Zwei pro Schicht. Wechsel zusätzlich bei Durchfeuchtung, sichtbarer Verschmutzung, maximale Tragezeit (auch kumulativ): 8h.
-
Bei Nichttragen an Haken aufhängen.
Ausnahme:
Prinzip Doppelmaske in Isolationen: FFP2-Maske für eine Schicht, darüber chirurgische Maske als Schutz, die nach Verlassen der Isolation verworfen wird. (Ausnahme: zwischen zwei bestätigten COVID-19-Fällen1)
1auch erlaubt beim direkten Wechsel von bestätigter COVID-Isolation zu bestätigter COVID- Isolation (inkl. Überschürze und Haube aber ohne Handschuhe!), falls Maske und Überschürze nicht sichtbar kontaminiert oder feucht sind.
Achtung: Beim Essen sind Masken nicht möglich, daher muss beim Essen zwingend immer eine Distanz von 1.5m eingehalten werden. Zum Essen/Trinken wird die Maske am dafür vorgesehenen Haken am Tisch aufgehängt. Nach dem Essen die Maske sofort wieder anziehen.
Chirurgische Maske
Indikation:
- Personal ohne direkten Patientenkontakt trägt jederzeit eine chirurgische Maske
- Alle Patienten/Patientinnen tragen ausserhalb ihres Bettenplatzes eine chirurgische Maske (wenn medizinisch möglich) und wenn sich Personal im Zimmer befindet. Ausnahme: Bewohner/innen des PZS.
Masken für Patienten und Besucher:
- Die Masken werden bei Eintritt von der Pflege in einem A5 Couvert abgegeben, zusammen mit einer schriftlichen Instruktion.
- Die praktische Instruktion erfolgt ebenfalls durch die Pflege oder den Empfang.
- Wechsel der Patientenmaske bei Verschmutzung oder Durchfeuchtung, spätestens nach 2 Tagen.
- Bei Nicht-Gebrauch wird die Maske in einem Couvert gelagert oder aufgehängt.
FFP2 Masken
Indikation:
- Alle Mitarbeitenden mit direktem Patientenkontakt <1.5m > 15 min (auch kumulativ) tragen generell eine FFP2 Maske
- In COVID-Isolationen werden FFP2 Masken immer bei aerosolproduzierenden Massnahmen getragen
Bei FFP2 Masken mit Filter muss unbedingt eine chirurgische Maske darüber getragen werden!
4. Richtlinie Personal – Krankheit, Unfall oder bezahlte Pandemie im Zusammenhang mit COVID
Ansteckung im Betrieb
Gilt als Unfall. Wir benötigen das positive Testresultat (Laborbericht) oder die Verfügung des Kantons für die Abrechnung mit der Unfallversicherung. Bitte auch die Unfallmeldung ausfüllen aus dem SAMS (SA 2000). Im PEP erfolgt der Eintrag als Berufs-Unfall. Damit eine Infektion mit dem Corona-Virus als Berufskrankheit gilt, muss der Nachweis erbracht werden, dass diese stark überwiegend durch die berufliche Tätigkeit zustande gekommen ist. Grundsatz für einen möglichen Anspruch auf Leistungen als Berufskrankheit: berufliche Tätigkeit in Gesundheitsberuf, in welchem der tägliche Kontakt mit Patienten stattfindet, welche an COVID-19 erkrankt sein können. In Frage kommen im Spitalbereich oder der Arztpraxis die Ärzte sowie das Pflegepersonal und solches, welches in Alters- und Krankenheimen oder Spitexorganisationen tätig ist. Zudem auch Personal von Labors. Keine Leistungen werden erbracht, wenn z.B. in Spitälern Personen aus der Administration, Wäscherei, Hausdienst etc. erkranken. Nach dem in der Schweiz bereits tausende Personen infiziert sind, ist der Nachweis, dass eine Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde, kaum mehr rechtsgenüglich nachweisbar. Es ist ebenso wahrscheinlich, dass eine Erkrankung durch ausserberufliche Kontakte entstanden ist. Es bleibt zu erwähnen, dass jeder angemeldete Fall individuell geprüft werden muss und eine Übernahme jeweils vom Einzelfall abhängt.
Ansteckung ausserhalb Betrieb
Gilt als Krankheit. Auch hier benötigen wir das positive Testresultat (Laborbericht). Im PEP wird Krankheit eingetragen.
Ansteckung ungewiss
Gilt als Krankheit. Wir benötigen das positive Testresultat (Laborbericht). Im PEP bitte Krankheit eintragen. Sofern sich jemand mit Symptomen sich testen lassen muss, gilt diese Person als krank. Fällt der Test negativ aus, war die Person krank aufgrund von Grippesymptome.
Bezahlte Pandemie
Aufgrund Contact Tracing in Quarantäne oder als Risikopatient. Eintrag im PEP bezahlte Pandemie. Wir benötigen die Verordnung des Kantons oder bei Risikopatienten das Arztzeugnis. Alsdann können wir den Fall aufgrund Contact Tracing über die EO abrechnen. Bitte die entsprechenden Laborberichte oder aber Verordnungen entsprechend in die Personalabteilung schicken, damit die Lohnkosten mit den Versicherungen abgerechnet werden können.
Die Lohnzahlung aller Absenzen erfolgt mit 100%. Damit wir die Laborberichte etc. schnell erhalten, empfehlen wir allen Mitarbeitenden, sich wenn möglich im Spital Affoltern testen zu lassen wenn möglich. Die Abrechnung der Tests erfolgt bei vorhandenen Symptomen über Ihre Krankenkasse direkt mit dem Bund.
Bei weiteren Fragen zu diesen Themen können Sie sich gerne an die Personalabteilung wenden unter personalabteilung@spitalaffoltern.ch oder unter der Telefonnummer 044 714 26 54. Wenn Sie positiv getestet worden sind, melden Sie sich bitte aus der Quarantäne/Isolation bei Veronika Mathys unter der Telefonnummer 044 714 25 53. Sie wird mit Ihnen den optimalen Zeitpunkt für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz koordinieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!