1. Warum auch Geimpfte sich regelmässig testen lassen müssen
Die Impfung verhindert mit einer Wirksamkeit von rund 95% eine COVID-Erkrankung (und nicht die Infektion an sich!). Die bisher vorliegenden Daten erlauben nicht, die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe hinsichtlich einer Verhinderung oder Reduktion der Transmission (= Übertragung) abschliessend zu bewerten, allerdings kann eine Verminderung der Virusausscheidung bei nach Impfung Infizierten als gesichert angesehen werden (RKI, März 2021).
Das Problem: es ist wahrscheinlich, dass in den Schleimhäuten der Nase und des Rachens sich trotz Impfung zu wenige Antikörper bilden, das Virus kann sich hier also unter Umständen vermehren. Weil das Virus die Lunge nicht erreicht, kommt es zwar nur zu milden (oder keinen) Symptomen, aber der Geimpfte kann trotzdem Viren ausscheiden und auf andere übertragen. Eine sogenannte sterilisierende Immunität ist also eher unwahrscheinlich (die gibt es übrigens auch bei allen anderen Impfungen nicht, trotzdem können mit Impfungen die jeweiligen Krankheiten in Schach gehalten werden, z. B. Polio und Diphterie).
Wichtig ist, dass möglichst viele Personen in der Bevölkerung durch eine Impfung geschützt sind, da sich somit das Ansteckungsrisiko insgesamt verringert.
Da also eine Ansteckung durch eine geimpfte Person nicht ausgeschlossen werden kann, muss sich auch geimpftes Personal regelmässig testen lassen.
Übrigens: wenn vollständig geimpfte Personen (letzte Dosis vor <7 Tagen) im PCR positiv getestet werden, soll eine diagnostische Sequenzierung (gesamtes Genom) durch die zuständige kantonale Stelle veranlasst werden, um zu prüfen, ob es sich um eine neue Virusvariante handelt, gegen die der Impfstoff keinen Schutz bieten würde (BAG, 03.03.2021).
2. Stand COVID-19-Impfung
Letzte Woche wurde in der zweiten Impfrunde 260 Personen die erste Impfung verabreicht, 110 Risikopatienten und 150 Mitarbeitenden. Die ganze Aktion war sehr aufwändig, hat sich aber gelohnt. Die Patienten waren alle sehr dankbar, dass sie jetzt schon eine Impfung erhalten konnten. In der Woche nach Ostern werden dann die Zweitimpfungen bei diesen Personen durchgeführt.
Bis jetzt ist noch nicht klar, wann und wie weiteres Spitalpersonal geimpft werden kann. Laut Gesundheitsdirektion sollten aber weitere interne Impfrunden möglich sein.
Wer sich bis jetzt noch nicht für eine Impfung gemeldet hat, kann das immer noch tun. Wir nehmen Interessierte weiterhin auf die Impfliste und melden uns, sobald Impfdosen für die jeweiligen Prioritätsgruppen zur Verfügung stehen. Meldung bitte an: patrizia.magloth@spitalaffoltern.ch (Benötigte Angaben: Name, Vorname, Arbeitsbereich, priv. Tel.-Nr., private Emailadresse, Risikogruppe ja oder nein).
Ab dem 08.04.2021 wird das Impfzentrum Affoltern zur Verfügung stehen. Auch hier gibt es noch offene Fragen, deren Beantwortung von der Gesundheitsdirektion abhängig ist. Bis jetzt sind noch keine Anmeldungen möglich. Der Monat April wird für die Risikogruppe reserviert sein, evt. wird sich dann auch Gesundheitsfachpersonal im Zentrum impfen lassen können. Sobald weitere und verbindliche Informationen vorhanden sind, wird intern und auf der Homepage des Spitals darüber informiert werden.
3. Ausbruch im Spital mit Sars-CoV-2 Varianten
Die sogenannten VOC (variants of concern) haben sich sehr schnell verbreitet. Inzwischen weisen rund 80% aller positiven Fälle die Mutation N501Y auf, die bei allen der drei bekanntesten VOC vorkommt. In unserem Spital hat die Verbreitung zeitglich mit dem Ausbruch im Februar begonnen. Welche VOC für den Ausbruch im Spital verantwortlich war, ist noch in Abklärung. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um die britische Variante handelt (B.1.17.), ist sehr hoch. Diese Variante ist leichter übertragbar und es gibt Hinweise darauf, dass sie mit einer erhöhten Fallsterblichkeit in allen Altersgruppen einhergeht. Hinweise auf eine substantiell verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht (RKI, 2021).
Der Ausbruch vom Februar hatte schwerwiegende Konsequenzen, er konnte aber mit den ergriffenen Massnahmen rasch unter Kontrolle gebracht und beendet werden.
Sehr gefährdet sind nach wie vor die Patienten der Akutgeriatrie. Die Patienten können sich beim Personal, bei Mitpatienten im gleichen Zimmer oder bei Besuchern anstecken. Wir bitten alle, sich strikt an alle aktuellen Massnahmen zu halten, um Übertragungen und weitere Ausbrüche und Todesfälle zu vermeiden!
Wer (auch nur geringe!) COVID-Symptome hat, lässt einen PCR-Test durchführen und bleibt bis zum Resultat zu Hause.
4. Schwangere Mitarbeiterinnen
Unsere Empfehlungen zum Einsatz von schwangeren Mitarbeiterinnen im Spital während der aktuellen COVID-Pandemie basieren auf den Empfehlungen des BAG, des Secco und von Swissnoso.
Schwangere gelten gemäss Schweizerischer Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und Bundesamt für Gesundheit als gefährdete Personen im Falle einer COVID-19 Erkrankung (Expertenbrief SGGG 05.08.2020; Kategorien besonders gefährdeter Personen BAG 12.08.2020).
Bei schwangeren Frauen besteht gemäss aktueller Datenlage ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes im Falle einer Infektion mit COVID-19 (im Vergleich zu nichtschwangeren Frauen). Es kann selten zu fetalen Komplikationen oder zur Übertragung auf das Kind kommen; insgesamt sind schwere Verläufe bei infizierten Neugeborenen sehr selten.
Die aktuell empfohlenen Hygienemassnahmen schützen zuverlässig vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2. Schwangere Mitarbeiterinnen können ihre reguläre Arbeit unter Einhaltung der Hygienemassnahmen fortführen.
Ausnahme: Schwangere sollen keine bestätigten COVID-Patienten betreuen und nicht in den COVID-Testzentren oder den COVID-Kohortenstationen eingesetzt werden. Schwangere Mitarbeiterinnen sollten deshalb speziell darauf achten, auch in den Pausen und bei Treffen mit anderen Spitalmitarbeitenden die empfohlenen Hygienemassnahmen einzuhalten.
In einem persönlichen Gespräch mit der vorgesetzten Person wird die weitere Einsatzplanung erfolgen, allenfalls eine Versetzung in eine andere Abteilung oder eine Anpassung der Arbeitsinhalte besprochen werden. Es ist uns wichtig, unsere schwangeren Mitarbeiterinnen zu schützen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Diese Massnahme wird im SAMS-Dokument 2008 „Schwangerschaft/Mutterschaft“ aufgenommen. Das COVID-Konzept wird mit dem entsprechenden Link dazu ergänzt.